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Günstige Bootshaftpflicht­versicherung

100% digitale Anfrage und so in wenigen Minuten als Bootseigner versichert! Und das mit der „Nirgendwo günstiger Garantie“ von NAMMERT – einfach richtig abgesichert die Freizeit auf dem Wasser zu verbringen.

Günstige Bootshaftpflichtversicherung – 100% digitale Anfrage

Langjährige Erfahrung

Die Berater sind qualifizierte Versicherungskaufleute und arbeiten seit Jahren erfolgreich am Markt.

Sofort online

Versicherungspolicen und Auslandsbestätigung (IVK) sofort online verfügbar. In wenigen Minuten versichert.

Digitale Verwaltung

100% papierlos – Verwalten sie ihre Police(n) bequem online inkl. der Schadensfallabwicklung

Sie stehen im Fokus

Unser Bestreben ist eine transparente Kommunikation mit Ihnen. Sie können jederzeit anrufen oder schreiben.

Was wird versichert

Wir bieten maßgeschneiderte Tarife für nahezu jeden Bootstyp:

  • Motorboote & Motoryachten: Vom kleinen Freizeitboot bis zur Megayacht.
  • Segelboote & Segelyachten: Jollen, Daysailer und hochseetaugliche Segelschiffe.
  • Kleinfahrzeuge & Trendsportgeräte: Jetskis, Jetboards, eFoils und Schlauchboote.
  • Sonderformen: Hausboote, Pontonboote, Carbon-Boote und Mehrrumpfboote (Katamarane/Trimahane).
  • Nutzungsarten: Private Nutzung, gewerbliche Vermietung, Charterbetrieb und weltweite Langfahrt (Weltumsegler).

Vorteile in der Übersicht

  • Haftpflichtschutz: bis 50 Mio. €
  • ⁠Fahrtgebiet & Geltungsbereich weltweit: ohne Hurrikan- und Piraterieklausel
  • ⁠Neuwertversicherung & Feste Taxe: unbegrenzt
  • ⁠Vollkasko für Maschinen: Elektro- & Hybridfahrzeuge
  • ⁠Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: auf unkonkrete Ausschlüsse
  • ⁠Osmose Schäden
  • ⁠Private & gewerbliche Vermietung/ Vercharterung.
  • Pannenhilfe: unbegrenzt.
  • Innovationsklausel / Leistungsgarantie.

Warum eine Bootshaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Sorgenfreie Stunden auf dem Wasser beginnen mit dem richtigen Schutz. Als spezialisierte Versicherungsmakler mit über 20 Jahren Branchenerfahrung wissen wir genau, worauf es bei einer Bootshaftpflichtversicherung ankommt. Wir beraten Sie persönlich, unabhängig und ermitteln den optimalen Tarif für Ihr Boot oder Ihre Yacht.

Unbegrenzt haftbar mit dem Privatvermögen: Auf deutschen Gewässern gilt für den Wassersport die Verschuldenshaftung.
Das bedeutet: Wer mit seinem Boot Dritten einen Schaden zufügt, haftet in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Dies betrifft sowohl Sachschäden (§823 Abs. 1 BGB) als auch Personenschäden (§842 BGB).

Schadenspotenzial im Wassersport

  • Sachschäden: Kollisionen mit anderen Booten, Yachten, Bootsstegen, Schleusentoren oder Brücken.
  • Vermögensschäden: Beispielsweise der Nutzungsausfall eines gewerblichen Binnenschiffs nach einer Havarie.
  • Gewässer- und Umweltschäden: Kosten für Ölsperren, Feuerwehr- und Bergungseinsätze nach dem Austritt von Treibstoffen oder Altöl.
  • Entsteht gar ein Personenschaden, kann dies ganz massive Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Denn die Personenschäden setzen sich aus den Kosten der
    • Rettung verletzter Personen,
    • ärztlichen Behandlungskosten,
    • einem möglichen Verdienstausfall,
    • Schmerzensgeld,
    • Rentenzahlungen sowie
    • den Beerdigungskosten zuzüglich Unterhalt für die Hinterbliebenen zusammen.

Die private Haftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, weswegen eine separate Bootshaftpflicht unverzichtbar ist. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Wassersportgeräte sogar völlig aus. Die Bootshaftpflicht hält Ihnen im Schadensfall den Rücken frei und garantiert eine gute finanzielle Absicherung. Sie kommt für sämtliche Schäden auf,

  • die aus dem Besitz,
  • der Haltung oder
  • dem Gebrauch des versicherten Bootes entstehen.

Darüber hinaus hilft Sie Ihnen, unberechtigte Schadenersatzansprüche ab zu wehren. Eine Bootshaftpflichtversicherung sorgt also dafür, dass Sie Ihren Törn unbeschwert genießen können, unabhängig davon, auf welchem Gewässer Sie sich gerade befinden.

Versicherungspflichten im Ausland

Achten sie auf die Unterschiede: In einigen europäischen Ländern – z.B. Italien, Kroatien oder Spanien – ist der Abschluss einer Boots- bzw. Yachtversicherung vorgeschrieben – also tatsächlich eine Pflichtversicherung. Für die Einreise ist ein Versicherungsnachweis erforderlich.

Versicherungspflicht in Italien

Italien verlangt eine Haftpflichtversicherung für:

  • alle Motorboote
  • Segelboote über drei Meter Länge
  • Segelboote mit Hilfsmotor

Das italienische Recht nennt feste Mindestsummen:

SchadensartGesetzliche Mindestdeckung
Personenschäden6.450.000 EUR
Sachschäden1.300.000 EUR

Ihre Police muss diese Summen abdecken. Prüfen Sie das vor Reisebeginn.

Versicherungspflicht in Kroatien

In Kroatien zählt die Motorleistung. Versicherungspflicht besteht ab mehr als 15 kW. Das entspricht etwa 20 PS.
Fahren Sie ein stärker motorisiertes Boot? Dann benötigen Sie den vorgeschriebenen Versicherungsnachweis.

Versicherungspflicht in Spanien

Spanien erfasst sämtliche motorisierten Wasserfahrzeuge. Auch größere Segelboote fallen darunter.

Die Pflicht gilt für:

  • motorisierte Wasserfahrzeuge
  • Segelboote über sechs Meter Länge

Die Regeln unterscheiden sich damit deutlich. Eine deutsche Police allein genügt nicht automatisch als Nachweis.

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Boote  und Yachten versichern

Info-Service

    Die Info-Mails enthalten Informationen über uns, unsere Angebote sowie Neuigkeiten aus dem Bereich Boot & Schiffahrt.

    • sichere, verschlüsselte Eintragung

    • kostenlos & unverbindlich

    • Abmeldung ist jederzeit möglich



    Hinweise zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf in unserer Datenschutzerklärung.

    Schadensbeispiele und Zielgruppen

    Für wen und was ist eine Bootshaftpflicht sinnvoll?

    Schadenbeispiele,

    in denen eine Bootshaftlichtversicherung einspringt:

    • Zusammenstoß mit einem anderen Boot oder einer Yacht
    • Treibstoff-Austritt nach einem Zusammenstoß (Kosten für Ölsperre und Feuerwehreinsatz müssen gezahlt werden)
    • Versehentliche Beschädigungen von Bootsstegen, Schleusen oder Brücken
    • Schäden an Naturschutzgebieten
    • Beschädigung anderer Boote durch Ablösung des eigenen vom Liegeplatz
    • versehentliche Verletzung von Tauchern oder Wassersportlern
    • Kollisionen mit Binnenschiffen
    • Verletzungen von Crewmitgliedern, die im Anschluss Ansprüche an den Bootsführer / Skipper stellen (Vgl. Skipperhaftpflichtversicherung)

    Zielgruppe,

    für die eine Haftpflichtversicherung für Boote relevant ist:

    • Private Nutzer von Wassersportfahrzeugen (Segel- und Motorboote sowie Yachten), deren Liegeplatz sich in Deutschland oder im europäischen Ausland befindet
    • Charterer von Wassersportfahrzeugen
    • Betreibende eines Gewerbes im Bereich der Wassersportwirtschaft (Bootshändler, Charter-Unternehmen, etc.)

    Leistungsmerkmale: Darauf müssen Sie achten

    Als Experten empfehlen wir Ihnen, beim Vergleich einer Boots- oder Yachthaftpflicht nicht nur auf die Prämie zu schauen. Die folgenden Klauseln entscheiden im Ernstfall über Ihre finanzielle Existenz

    1. Ausreichend hohe Deckungssumme

    Wir empfehlen eine pauschale Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Über unsere Exklusivkonzepte sind Deckungssummen von bis zu 50 Mio. EUR realisierbar.

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    2. Geltungsbereich und Internationale Versicherungskarte (IVK)

    Unser Haftpflichtschutz gilt weltweit. Für Fahrten in Ländern wie Italien, Kroatien, Spanien, Griechenland oder der Schweiz ist eine Bootshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen die erforderliche internationale Versicherungsbestätigung (auch bekannt als „Blaue Karte“) sofort digital zur Verfügung.

    Hinweis: Unsere Tarife verzichten im weltweiten Fahrtgebiet auf einschränkende Hurrikan- oder Piraterieklauseln.

    3. Trailer-Mitversicherung

    Nicht versicherungspflichtige Trailer (Bootsanhänger) sind im angekuppelten Zustand oft über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Sobald der Trailer jedoch abgekoppelt abgestellt wird, erlischt dieser Schutz. In unseren Tarifen ist die Haftpflicht für abgekoppelte Trailer prämienfrei mitversichert.

    4. Forderungsausfalldeckung

    Wird Ihr Boot durch ein anderes Wasserfahrzeug beschädigt, dessen Eigner nicht versichert und zahlungsunfähig ist, bleiben Sie normalerweise auf den Kosten sitzen. Unsere Forderungsausfalldeckung springt in diesem Fall ein und übernimmt Ihren Schaden.

    5. Unbegrenzte Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

    Nach einem Sinken oder einer Havarie können die Kosten für die Hebung Ihres Bootes oder die Wrackbeseitigung auf Anordnung von Behörden extrem hoch sein. Achten Sie darauf, dass diese Kosten unbegrenzt oder mindestens bis zur Höhe der Haftpflicht-Deckungssumme mitversichert sind.

    6. Schutz für Skipper und Crew

    Mitversichert ist der Eigner sowie jeder berechtigte Schiffsführer (Skipper) und die gesamte Crew. Wichtig für den Zusammenhalt an Bord: Unsere Tarife decken auch Haftpflichtansprüche der Crewmitglieder untereinander sowie Ansprüche der Crew gegen den Skipper ab.

    7. Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

    Ein kurzes Ablenkungsmanöver reicht aus. Wir arbeiten ausschließlich mit Tarifen, bei denen der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Schadenregulierung verzichtet.

    8. Beiboote und Jetskis

    Beiboote (einschließlich Jetskis, sofern sie als Beiboot deklariert sind) sind bis zu bestimmten PS- und Segelflächen-Grenzen beitragsfrei in der Hauptpolice mitversichert.

    Günstiger Schutz muss nicht minderwertig sein. Die Prämie für eine solide Haftpflichtversicherung kalkuliert sich primär aus folgenden Faktoren:

    1. Bootstyp & Bauart (z. B. Motorboot, Segelboot, Jetski)
    2. Motorleistung (in PS bzw. kW) oder Segelfläche (in qm)
    3. Fahrtgebiet (z. B. Binnengewässer, europäische Küstengewässer, weltweit)
    4. Nutzung (rein privat oder gewerbliche Vermietung)

    Spezialisierte Tarife für kleinere Motorboote oder Segeljollen beginnen bei uns bereits ab ca. 49,- EUR pro Jahr. Nutzen Sie unseren Online-Rechner für eine sekundenschnelle und unverbindliche Berechnung.

    Bootskaskoversicherung

    Die Bootskaskoversicherung funktioniert ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko und schützt Ihr eigenes Boot vor verschiedenen Risiken:

    1. Kollisionen: Bei Zusammenstößen mit anderen Wasserfahrzeugen, Objekten im Wasser oder dem Gewässergrund übernimmt die Bootskaskoversicherung die Reparaturkosten oder den Ersatz Ihres Bootes.
    2. Diebstahl und Vandalismus: Im Falle von Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung deckt die Versicherung die entstandenen Verluste ab.
    3. Naturkatastrophen: Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel sind in der Regel abgedeckt.
    4. Feuer: Wenn Ihr Boot durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz.
    5. Haftpflichtschutz: Einige Bootskaskoversicherungen beinhalten auch eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit Ihrem Boot zufügen.

    Arten der Bootskasko

    • Teilkasko / Vollkasko: Schutz vor Diebstahl, Vandalismus, Brand, Blitzschlag und Kollisionen (auch Grundberührungen).
    • Allgefahrendeckung: Versichert ist alles, was nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist (Beweislastumkehr zugunsten des Kunden).
    • Feste Taxe: Im Schadensfall wird der vereinbarte Versicherungswert ohne Abzug „neu für alt“ erstattet.

    Wir beraten Sie gern, ob eine kombinierte Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Sie die wirtschaftlich sinnvollste Option darstellt.

    Häufige Fragen und Antworten

    Ist die Skipperhaftpflicht in der Bootshaftpflicht enthalten?

    Ja, für das versicherte Boot sind der Eigner und alle berechtigten Führer (Skipper) abgesichert. Wenn Sie jedoch fremde Boote chartern, empfiehlt sich eine separate Skipper-Haftpflichtversicherung, um Lücken in der gegnerischen Kaskoversicherung (z. B. Kautionseinbehalt) abzudecken.

    Wie weise ich die VersicWherung im Ausland nach?

    Sie erhalten von uns eine internationale Versicherungsbestätigung (IVK bzw. Blaue Karte) in den relevanten Landessprachen. Führen Sie dieses Dokument an Bord stets im Original oder digital mit, um Bußgelder bei Kontrollen im Ausland zu vermeiden.

    Wie läuft die Schadensmeldung ab?

    Im Schadensfall können Sie den Schaden rund um die Uhr online über unser Kundenportal melden. Als Ihr Makler übernehmen wir die gesamte Kommunikation und Verhandlung mit dem Versicherer, um eine schnelle Regulierung zu gewährleisten.

    Was ist bei einer Bootshaftpflicht nicht versichert?

    Es gibt einige Risiken, die von den meisten Versicherungen nicht abgedeckt werden. So zum Beispiel Jet-Ski oder Jet-Bikes (wenn diese nicht als Beiboote mitgeführt werden), Motor-Rennboote, Windsurfer, Gullets, U-Boote, Schlauchboote, Mehrrumpfboote sowie Luftkissenboote.
    Außerdem gibt es sogenannte „anfragepflichtige Risiken“, wie beispielsweise Segelboote, mit einer Liegefläche über 100 Quadratmeter oder Motorboote mit einer Leistung von über 750 PS. Gewerbliche Nutzung, Vercharterung und Vermietung müssen ebenfalls gesondert angefragt werden.