Warum eine Skipperhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist
Die Haftungsfalle: Unbegrenzt mit dem Privatvermögen
Als Skipper haften Sie für alle Schäden, die Sie beim Führen eines gecharterten oder geliehenen Bootes verursachen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 823 BGB. Sie haften persönlich, unbeschränkt und mit Ihrem gesamten aktuellen sowie zukünftigen Privatvermögen.
Warum die Privathaftpflicht und Charterpolice nicht ausreichen
- Lücken in der Charterhaftpflicht: Der Vercharterer hat zwar eine Versicherung für das Boot abgeschlossen. Diese schützt jedoch primär den Eigner, deckt oft keine Regressansprüche gegen den Skipper ab und kann durch unbemerkte Vertragsverletzungen des Vercharterers erloschen sein.
- Ausschluss in der Privathaftpflicht: Nahezu alle privaten Haftpflichtpolicen schließen Schäden aus dem Führen von motorisierten oder segelbetriebenen Wasserfahrzeugen komplett aus.
Was leistet die Skipperhaftpflichtversicherung?
Die Skipperhaftpflicht sichert sie vor den unvorhersehbaren Folgen (also ohne Vorsatz) u.a. vor Ansprüchen Dritter ab. Wesentliche Leistungen sind:
1. Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
Die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und reguliert berechtigte Schäden. Dies gilt weltweit.
2. Haftung bei grober Fahrlässigkeit
Kollision beim Anlegen oder Missachtung von Vorfahrtsregeln? Bei grober Fahrlässigkeit verweigert die Kaskoversicherung des Vercharterers oft die Regulierung oder fordert das Geld von Ihnen zurück. Die Skipperhaftpflicht schützt Sie vor diesen Regressansprüchen.
3. Gegenseitige Ansprüche der Crew (Crew-Haftpflicht)
Verletzt sich ein Crewmitglied bei einem Manöver (z. B. Patenthals) schwer, stellt die Krankenkasse oder das Mitglied oft Schadenersatzansprüche an Sie als Schiffsführer. Unsere Tarife decken Ansprüche der Crewmitglieder untereinander sowie Ansprüche der Crew gegen den Skipper ab.
4. Ausfall von Chartereinnahmen (Charterausfall)
Verursachen Sie einen Unfall und das Boot kann danach wochenlang nicht vermietet werden, fordert der Vercharterer den Mietausfall von Ihnen. Die Charterausfalldeckung übernimmt diese Kosten (mit üblichen Tagessatz-Grenzen).
5. Kautionierung bei Beschlagnahme im Ausland
Bei schweren Unfällen im Ausland (z. B. Italien oder Kroatien) droht die sofortige Beschlagnahme der Yacht durch Behörden. Die Versicherung stellt eine Sicherheitsleistung (Kautionierung) von bis zu 100.000 EUR bereit, um die Beschlagnahme abzuwenden und Ihre Reise zu sichern.
6. Hotel- und Reisekosten
Muss das Schiff infolge eines Unfalls repariert werden, übernehmen wir die Hotel- und Transferkosten für Sie und Ihre Crew.
Ergänzende Versicherungsbausteine, wie die Skipper-Rechtsschutzversicherung, Skipper-Unfallversicherung, die Reiserücktrittsversicherung bzw. eine Reiseabbruchversicherung schützt u.a. vor
- Rechtsanwaltskosten als auch
- Gerichtskosten,
- Bergungskosten nach Unfall
- Ausfall des Skjppers oder eine Crewmitglieds,
- Bei Abbruch des Törns wird der nicht genutzte Teil erstattet
Nutzen sie daher die Beratung unserer Experten, um die passenden Bausteine für den passenden Schutz ihres Törns zusammenzustellen.
Abgrenzung: Skipperhaftpflicht vs. Kautionsversicherung
Viele Charterer verwechseln diese beiden Absicherungen. Sie ergänzen sich, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke:
| Kriterium | Skipperhaftpflichtversicherung | Kautionsversicherung |
|---|---|---|
| Schadensart | Haftpflichtschäden gegenüber Dritten, Crew-Ansprüche & Kasko-Regress | Verlust oder Beschädigung des eigenen Charterbootes |
| Fokus | Existenzschutz bei schweren Sach- oder Personenschäden | Schutz der hinterlegten Kaution (Selbstbehalt der Kasko) |
| Grobe Fahrlässigkeit | Versichert Regressansprüche bei Fahrlässigkeit | Schützt die Kaution (je nach Tarif auch bei Fahrlässigkeit) |
| Abschluss-Empfehlung | Dringend empfohlen für jeden Skipper | Sinnvoll bei hoher Kaution (z.B. >1.500 EUR) |
Konkrete Leistungen
- Greift verschuldensunabhängig
- Auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden an dem jeweils gecharterten Boot
- häufig wird ein Deckelungsbetrag/ Obergrenze genannt, bis zu dem Schäden bezahlt werden
- Abgesichert werden der Skipper selbst und die ihn begleitende Crew an Board
- auch bei Unfällen, die zu Tod oder Invalidität führen
- Bergungskosten
- Operationen (auch kosmetische)
- Charterausfall
- auch hier gibt es idR einen Deckelungsbetrag/ Obergrenze
- Hotel und Transferkosten
- auch hier gibt es idR einen Deckelungsbetrag/ Obergrenze
Leistungszeitraum
Für die meisten Anbieter gilt, dass diese jeweils einen Törn absichern. Dies bedeutet idR die Dauer von maximal zwei Monaten für maximal acht Personen.
Abweichende Regelungen müssen meist individuell getroffen werden. Ein spezialisierter Versicherer ist hier von Vorteil, um den konkreten Bedarf zu decken und keine Pauschallösungen anzubieten.
Hinweis für Bootsbesitzer
Sind Sie bereits stolzer Besitzer eines eigenen Bootes und haben dafür eine Bootshaftpflicht abgeschlossen? Prüfen Sie Ihre Bedingungen: Bei vielen Premium-Bootshaftpflichtversicherungen ist eine Skipperhaftpflicht bereits beitragsfrei enthalten.
Achtung: Oft gilt dies nur für geliehene/gecharterte Boote, die nicht größer oder motorisierter sind als Ihr eigenes versichertes Boot. Gerne prüfen unsere Experten Ihren bestehenden Vertrag kostenfrei für Sie.
Tarife, Laufzeit und Flexibilität
Törn-Schutz vs. Jahresschutz
- Törntarif: Perfekt für Gelegenheits-Charterer. Sichert einen spezifischen Törn für die Dauer von maximal 2 Monaten (62 Tage) für Crews von bis zu 10 Personen ab.
- Jahrestarif: Ideal für Skipper, die mehrmals im Jahr chartern oder Boote überführen. Gilt weltweit für beliebig viele Törns innerhalb des Versicherungsjahres.
Die Beiträge berechnen sich nach der gewünschten Deckungssumme (wir empfehlen mindestens 5 Mio. EUR pauschal) und beginnen bei uns bereits ab ca. 50,- EUR pro Törn.
Ergänzende Bausteine für Ihren Törn
Erweitern Sie Ihren Schutz über unsere Zusatzpakete:
- Skipper-Rechtsschutz: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten rund um den Chartervertrag.
- Skipper-Unfallversicherung: Schützt Sie und Ihre Crew bei Unfällen, die zu Invalidität oder Tod führen.
- Reiserücktritt & Reiseabbruch: Übernimmt Stornokosten, falls Sie oder Crewmitglieder vor dem Törn erkranken.
Sind Beiboote und Jetskis mitversichert?
Ja, das zum Charterboot gehörende Beiboot sowie darauf mitgeführte Wassersportgeräte (wie z. B. Jetskis, sofern als Beiboot deklariert) sind in der Regel im Rahmen der Skipperhaftpflicht mitversichert.
Gilt die Versicherung auch bei Regatten?
Die Teilnahme an Segelregatten und den dazugehörigen Trainingsfahrten ist in unseren Tarifen standardmäßig mitversichert. Bei Motorboot-Rennen ist eine gesonderte Anfrage erforderlich.
Wer ist als Skipper versichert?
Versichert ist die im Vertrag namentlich genannte Person als Skipper. Viele Tarife erlauben jedoch auch die namentliche Benennung eines Co-Skippers ohne Beitragsaufschlag.

Warum über uns abschließen?
- Spezialisten-Betreuung: Wir machen seit über 20 Jahren nichts anderes als Wassersportversicherungen.
- Unabhängigkeit: Wir vergleichen die Top-Anbieter am Markt und bieten Ihnen exklusive Spezialtarife.
- Schnelle Dokumente: Sie erhalten Ihre Versicherungsbestätigung und den Zahlungsnachweis sofort online per E-Mail.

