Was wird versichert
Wir versichern eine breite Palette von Booten:
- Rennboote bis Megayachten
- Ruderboote bis Segeljollen
- Charterbetrieb bis Weltumsegler
- E-Foils bis Jetskis
- Carbon-Boote
- Schlauchboote bis Hausboote
Vorteile in der Übersicht
- Haftpflichtschutz: bis 50 Mio. €
- Fahrtgebiet & Geltungsbereich weltweit: ohne Hurrikan- und Piraterieklausel
- Neuwertversicherung & Feste Taxe: unbegrenzt
- Vollkasko für Maschinen: Elektro- & Hybridfahrzeuge
- Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit: auf unkonkrete Ausschlüsse
- Osmose Schäden
- Private & gewerbliche Vermietung/ Vercharterung.
- Pannenhilfe: unbegrenzt.
- Innovationsklausel / Leistungsgarantie.
Trotz aller Vorsicht …
Es kann immer etwas passieren! Sichern sie sich und ihre Angehörigen
vor den finanziellen Folgen eines Bootsschadens ab
Achten sie auf die Unterschiede: In einigen europäischen Ländern – z.B. Italien, Kroatien oder Spanien – ist der Abschluss einer Boots- bzw. Yachtversicherung vorgeschrieben – also tatsächlich eine Pflichtversicherung. Für die Einreise ist ein Versicherungsnachweis erforderlich.
Wichtig zu wissen
Auf deutschen Gewässern gilt für den Wassersport die Verschuldenshaftung.
Das bedeutet: Wer mit seinem Boot Dritten einen Schaden zufügt, haftet in voller Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Dies betrifft sowohl Sachschäden (§823 Abs. 1 BGB) als auch Personenschäden (§842 BGB).
Entsteht gar ein Personenschaden, kann dies ganz massive Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Denn die Personenschäden setzen sich aus den Kosten der
- Rettung verletzter Personen,
- ärztlichen Behandlungskosten,
- einem möglichen Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Rentenzahlungen sowie
- den Beerdigungskosten zuzüglich Unterhalt für die Hinterbliebenen zusammen.
Die private Haftpflichtversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, weswegen eine separate Bootshaftpflicht unverzichtbar ist. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Wassersportgeräte sogar völlig aus. Die Bootshaftpflicht hält Ihnen im Schadensfall den Rücken frei und garantiert eine gute finanzielle Absicherung. Sie kommt für sämtliche Schäden auf,
- die aus dem Besitz,
- der Haltung oder
- dem Gebrauch des versicherten Bootes entstehen.
Darüber hinaus hilft Sie Ihnen, unberechtigte Schadenersatzansprüche ab zu wehren. Eine Bootshaftpflichtversicherung sorgt also dafür, dass Sie Ihren Törn unbeschwert genießen können, unabhängig davon, auf welchem Gewässer Sie sich gerade befinden.

Info-Service
Schadensbeispiele und Zielgruppen
Für wen und was ist eine Bootshaftpflicht sinnvoll?
Schadenbeispiele,
in denen eine Bootshaftlichtversicherung einspringt:
- Zusammenstoß mit einem anderen Boot oder einer Yacht
- Treibstoff-Austritt nach einem Zusammenstoß (Kosten für Ölsperre und Feuerwehreinsatz müssen gezahlt werden)
- Versehentliche Beschädigungen von Bootsstegen, Schleusen oder Brücken
- Schäden an Naturschutzgebieten
- Beschädigung anderer Boote durch Ablösung des eigenen vom Liegeplatz
- versehentliche Verletzung von Tauchern oder Wassersportlern
- Kollisionen mit Binnenschiffen
- Verletzungen von Crewmitgliedern, die im Anschluss Ansprüche an den Bootsführer / Skipper stellen (Vgl. Skipperhaftpflichtversicherung)
Zielgruppe,
für die eine Haftpflichtversicherung für Boote relevant ist:
- Private Nutzer von Wassersportfahrzeugen (Segel- und Motorboote sowie Yachten), deren Liegeplatz sich in Deutschland oder im europäischen Ausland befindet
- Charterer von Wassersportfahrzeugen
- Betreibende eines Gewerbes im Bereich der Wassersportwirtschaft (Bootshändler, Charter-Unternehmen, etc.)
Besonderheiten und spezielle Leistungen der Bootsversicherung
Leistungsumfang einer Haftplicht- und Kaskoversicherung, speziell für Boote
Eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge kommt für sämtliche – aus der gesetzlichen Haftpflicht entstehenden – berechtigten Forderungen auf, insofern ein Unfall mit dem entsprechenden Boot für Ersatzansprüche sorgt. Die Forderungen dürfen selbstverständlich nur aus Schäden resultieren, die unbeabsichtigt verursacht worden sind.
Die Bootsversicherung ist dabei nicht nur auf den Halter des Wassersportgerätes begrenzt. Daneben schließt sie Personen – die berechtigt sind, das jeweilige Fahrzeug oder Gerät zu bedienen – mit ein. Weitere Einschränkungen können den Bedingungswerken der jeweiligen Bootsversicherer entnommen werden – fragen sie an und lassen sie sich beraten!
Bootshaftpflichtversicherung
Beim Abschluss Ihrer Bootshaftpflichtversicherung legen wir gemeinsam eine maximale Deckungssumme fest. Diese variiert je nach Anbieter, aber grundsätzlich gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto besser sind Sie geschützt, da sie eventuelle Restbeträge nach einem Schadenfall abdeckt.
Wichtig zu wissen ist, dass manche Länder Mindestversicherungssummen. Die Mindestdeckungssummen für z.B. italienische Gewässer betragen 6.450.000,- EUR für Personenschäden und 1.300.000,- EUR für Sachschäden. Die gültige Haftpflichtpolice ist somit Bedingung, um durch jeweilige Gewässer zu fahren – bitte prüfen, ob alte Sportboot-Haftpflichtversicherungsverträge umgestellt werden müssen!
Auch Beiboote, wie Jetski, müssen von der Versicherungspolice abgedeckt sein. Es drohen sonst Strafen vor Ort.
Bootskaskoversicherung
Die Bootskaskoversicherung funktioniert ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko und schützt Ihr Boot vor verschiedenen Risiken:
- Kollisionen: Bei Zusammenstößen mit anderen Wasserfahrzeugen, Objekten im Wasser oder dem Gewässergrund übernimmt die Bootskaskoversicherung die Reparaturkosten oder den Ersatz Ihres Bootes.
- Diebstahl und Vandalismus: Im Falle von Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung deckt die Versicherung die entstandenen Verluste ab.
- Naturkatastrophen: Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hagel sind in der Regel abgedeckt.
- Feuer: Wenn Ihr Boot durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz.
- Haftpflichtschutz: Einige Bootskaskoversicherungen beinhalten auch eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum mit Ihrem Boot zufügen.
Prüfen sie daher, ob eine Kaskoversicherung inkl. der Haftpflicht die bessere Lösung ist. Unsere Mitarbeiter beraten sie nach der Anfrage gern und können u.a. darüber Auskunft geben, ob sie in Gebiete mit erhöhtem Risiko für Wasserschäden oder Diebstahl reisen.
Häufige Fragen und Antworten
Was deckt eine Bootshaftpflichtversicherung ab?
Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden, die durch Ihr Boot an Personen, Gegenständen oder dem Vermögen Dritter entstehen. Egal, ob Sie Bootsbesitzer oder -führer sind, wir decken die Risiken ab. Auch bei gelegentlicher Vermietung Ihres Bootes (ohne professionelle Besatzung) sind Boot und Crew versichert.
Wer ist bei einer Bootshaftpflicht alles mitversichert?
Mitversichert ist der Eigentümer des Bootes, insofern es sich dabei nicht um den Versicherungsnehmer handelt. Darüber hinaus sind Skipper, Crewmitglieder, sowie alle Personen, die sich – mit Zustimmung des Eigentümers oder Versicherungsnehmers – auf dem Boot oder einem Beiboot befinden.
Wo gilt die Bootshaftplicht?
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz. Für Haftpflichtansprüche, die nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden, beträgt die Höchstersatzleistung je Schadenfall 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Aufwendungen der Versicherung für entsprechende Kosten werden als Leistungen auf die festgelegte Deckungssumme angerechnet.
Was ist bei einer Bootshaftpflicht nicht versichert?
Es gibt einige Risiken, die von den meisten Versicherungen nicht abgedeckt werden. So zum Beispiel Jet-Ski oder Jet-Bikes (wenn diese nicht als Beiboote mitgeführt werden), Motor-Rennboote, Windsurfer, Gullets, U-Boote, Schlauchboote, Mehrrumpfboote sowie Luftkissenboote.
Außerdem gibt es sogenannte „anfragepflichtige Risiken“, wie beispielsweise Segelboote, mit einer Liegefläche über 100 Quadratmeter oder Motorboote mit einer Leistung von über 750 PS. Gewerbliche Nutzung, Vercharterung und Vermietung müssen ebenfalls gesondert angefragt werden.