Grundsätzlich haften sie als Skipper immer persönlich und uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, wenn sie durch ihr Handeln auf einer fremden, gecharterten Yacht einen Schaden verursachen.
Die ggf. vorhandene Privathaftpflicht greift in diesem Fall nicht!
Bitte beachten sie das zwar in den Charterverträgen häufig auf eine vorhandene Bootshaftpflichtversicherung verwiesen wird, diese aber bei Skippern, die nicht Eigentümer sind, häufig nicht greifen.
Was leistet die Skipperhaftpflichtversicherung?
Die Skipperhaftpflicht sichert sie vor den unvorhersehbaren Folgen (also ohne Vorsatz) u.a. vor Ansprüchen Dritter ab. Wesentliche Leistungen sind:
- Im Vorfeld / Anreise zu dem Charterzeitraum
- Beim Gebrauch der gecharterten Yacht und der dazugehörigen Beiboote
- Sichert auch vor Ansprüchen der Mitsegler gegenüber des Skippers ab, wenn sich diese während der Reise z.B. in einem Sturm verletzen
- Sichert vor möglichen Ansprüchen des Charterbetreibers gegen sie z.B. den Ausfall von Chartereinnahmen infolge eines Schadensereignisses
- Des Weiteren Hotel- und Reisekosten, für Sie und ihre Crew, falls die gechartete Yacht zwischendurch in einer Werft repariert werden muss
Ergänzende Versicherungsbausteine, wie die Skipper-Rechtsschutzversicherung, Skipper-Unfallversicherung, die Reiserücktrittsversicherung bzw. eine Reiseabbruchversicherung schützt u.a. vor
- Rechtsanwaltskosten als auch
- Gerichtskosten,
- Bergungskosten nach Unfall
- Ausfall des Skjppers oder eine Crewmitglieds,
- Bei Abbruch des Törns wird der nicht genutzte Teil erstattet
Nutzen sie daher die Beratung unserer Experten, um die passenden Bausteine für den passenden Schutz ihres Törns zusammenzustellen.
Hinweis für Bootsbesitzer
Bitte prüfen Sie ihren gewählten Tarif, da z.B. entweder gecharterte Yachten in der Größe des eigenen Bootes oder komplett unbegrenzt mitversichert sind.
Konkrete Leistungen
- Greift verschuldensunabhängig
- Auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden an dem jeweils gecharterten Boot
- häufig wird ein Deckelungsbetrag/ Obergrenze genannt, bis zu dem Schäden bezahlt werden
- Abgesichert werden der Skipper selbst und die ihn begleitende Crew an Board
- auch bei Unfällen, die zu Tod oder Invalidität führen
- Bergungskosten
- Operationen (auch kosmetische)
- Charterausfall
- auch hier gibt es idR einen Deckelungsbetrag/ Obergrenze
- Hotel und Transferkosten
- auch hier gibt es idR einen Deckelungsbetrag/ Obergrenze
Leistungszeitraum
Für die meisten Anbieter gilt, dass diese jeweils einen Törn absichern. Dies bedeutet idR die Dauer von maximal zwei Monaten für maximal acht Personen.
Abweichende Regelungen müssen meist individuell getroffen werden. Ein spezialisierter Versicherer ist hier von Vorteil, um den konkreten Bedarf zu decken und keine Pauschallösungen anzubieten.